Mindestlohnerhöhung auf 8,84 Euro

Ab dem 01. Januar 2017

(31. Oktober 2016)

Ab dem 01. Januar 2017 wird der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 EUR auf 8,84 EUR brutto je Zeitstunde erhöht. Der Beschluss der Mindestlohnkommission, die sich aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammensetzt, wurde durch eine entsprechende Verordnung des Kabinetts bestätigt.

Für Sie als Arbeitgeber ist ab dem 01. Januar 2017 unbedingt darauf zu achten, dass Ihre Arbeitnehmer, die auf 450 EUR-Basis für Sie tätig sind, eine Arbeitszeit von 50 Stunden nicht überschreiten (450,00 EUR : 8,84 EUR = 50,9 Stunden). Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.