Erbschaftssteuerreform hat Zustimmung

Der Bundesrat hat eingewilligt

(31. Oktober 2016)

Am 14.10.2016 hat der Bundesrat dem Entwurf des Vermittlungsausschusses zur Reform des Erb- und Schenkungssteuergesetzes seine Zustimmung gegeben. Prinzipiell bleiben die Vergünstigungen für Betriebsvermögen, wie in unserem Beitrag vom 22.09.2016 bereits ausgeführt, im Wesentlichen erhalten.

Neu ist jedoch, dass die Verschonungsmöglichkeiten nur noch bis zu einem Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro in Anspruch genommen werden können.

Die Neufassung des Gesetzes ist auch rückwirkend für Erwerbe ab dem 01.07.2016 anzuwenden. Bei einer geplanten Betriebsübergabe empfehlen wir Ihnen sich rechtzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, um für Sie die Voraussetzungen für eine begünstigte Übertragung zu prüfen.