Die Spekulationsfrist beim Verkauf von Ferienhäusern

Immobilien im Privatvermögen nach zehn Jahren steuerfrei verkaufen

(13.09.2017)

Bei den derzeitigen Preisen auf dem Immobilienmarkt spielen immer mehr Ferienhausbesitzer mit dem Gedanken ihre Immobilie zu veräußern. Doch Vorsicht! Hier gibt es einige Besonderheiten zu beachten, welche wir Ihnen als Steuerkanzlei gerne näher bringen.

Immobilien, die Sie im Privatvermögen halten, können Sie nach Ablauf der Spekulationsfrist von zehn Jahren steuerfrei verkaufen. Auch wenn Sie die Immobilie zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben oder sie im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich in Eigennutzung war, ist ein steuerfreier Verkauf auch innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren möglich.

Selbstnutzung ist keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

In diesem Zusammenhang hat das Finanzgericht Köln entschieden, dass die Selbstnutzung einer Ferienwohnung zu Erholungszwecken keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken darstellt. Folglich werden Veräußerungen innerhalb der 10-Jahresfrist auch bei einer ausschließlichen Eigennutzung der Ferienimmobilie steuerpflichtig. Letztendlich wird jedoch der Bundesfinanzhof in einem anhängigen Revisionsverfahren über den Sachverhalt entscheiden.