aktuelle Verzinsung von Steuernachzahlungen ist verfassungswidrig

23.08.2021- Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die aktuelle Höhe des Zinsatzses mit dem Steuernachzahlungen sowie Guthaben verzinst werden ist aufgrund des akteullen Zinsniveus zu hoch. Der aktuelle Zinssatz von 0,5 % monatlich darf ab dem Veranlagungszeitraum nicht mehr angewendet werden. Welcher Zinssatz in Zukunft auf Steuernachzahlungen sowie Steuererstattungen erhoben wird ist derzeit noch nicht bekannt.