Finanzverwaltung gewährt Aufschub bei Kassennachrüstung

07.09.2020 - Um eine lückenlose und manipulationssichere Aufzeichnung von Kassengeschäften zu bewirken, wurden Unternehmer von der Finanzverwaltung zum 30.09.2020 zur TSE-konformen Nachrüstung verpflichtet. Das bedeutet, dass Kassensysteme über eine von der Finanzverwaltung zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen müssen. Die Sicherheitseinrichtung speichert alle Zahlungen sowie Entnahmen und Einlagen digital und ermöglicht dem Finanzamt den Datenabruf bei einer Außenprüfung oder Kassennachschau.

Aufgrund der Corona-Pandemie und der dadurch geänderten Umsatzsteuersätze wurde die Nichtbeanstandungsfrist zur Nachrüstung bis zum 31.03.2020 verlängert. Wichtig: Dies  gilt jedoch nur, sofern Sie zum 30.09.2020 die verbindliche Bestellung einer TSE-Kasse oder einer TSE-Nachrüstung nachweisen können.