Steuervorteile für Elektro-Autos als Dienstwagen ab 2019

Elektrisch- und hybridbetriebene Firmenwagen begünstigt

(11.09.2018)

Wie im Koalitionsvertag vereinbart, wollen CDU und SPD die Förderung der Elektromobilität vorantreiben. Zusätzlich zur bereits vorhandenen Umweltprämie sollen nun auch elektrisch- und hybridbetriebene Firmenwagen begünstigt werden.

Durch die sogenannte „1% Methode“ wird monatlich 1% des Bruttolistenpreises dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, um den geldwerten Vorteil der privaten Kfz-Nutzung pauschal abzurechnen. Elektro- und Hybridfahrzeuge, die vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 geleast oder gekauft werden, müssten lediglich 0,5% des Bruttolistenpreises versteuern. Durch diese Vergünstigung möchte die Bundesregierung Elektroautos einer breiteren Kundengruppe zugänglich machen.

Ob diese Förderung ausreicht, um Elektroautos auf deutschen Straßen zu etablieren, wird die Zukunft zeigen.