Informationen zum Baukindergeld

Finanzierungsentlastung beim Eigenheim

(24.07.2019)

Durch das Baukindergeld sollen Familien bei der Finanzierung eines Eigenheims finanziell entlastet werden. Bis zu einem maximalen Haushaltseinkommen von 90.000 € werden einem Haushalt mit einem minderjährigen Kind über 10 Jahre 1.200 € pro Jahr gewährt. Für jedes weitere Kind unter 18 Jahren steigt das zulässige Haushalteinkommen jeweils um 15.000 €. Eine Familie mit vier Kindern unter 18 Jahren und einem Haushaltseinkommen unter 135.000 € erhält somit, auf 10 Jahre verteilt, insgesamt 48.000 €.

Das Baukindergeld beschränkt sich nicht nur auf Neubauten, sondern kann auch für eine erworbene Immobilie beantragt werden. Die Baugenehmigung bzw. der notariell beurkundete Kaufvertrag muss zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 erteilt bzw. unterzeichnet worden sein. Der Antrag für das Baukindergeld bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) muss spätestens drei Monate nach Einzug in die jeweilige Immobilie erfolgen. Zur Ermittlung des Haushaltseinkommens wird der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragsstellung herangezogen. Für einen in 2019 gestellten Antrag sind somit die Einkommensteuerbescheide der Jahre 2016 und 2017 maßgebend.

Zur optimalen Nutzung des Baukindergeldes sollte der Antrag frühestmöglich gestellt werden, da das Baukindergeld nur im Rahmen der verfügbaren Bundesmittel gewährt werden kann. Um eine höhere Obergrenze des maximales Haushalteinkommens zu erhalten, sollten beim Einzugstermin in die geförderte Immobilie bereits alle Kinder geboren sein.