Informationen zur Novemberhilfe der Bundesregierung

24.11.2020 - Diverse Unternehmen müssen durch Verordnungen aufgrund der Corona-Pandemie ihren Betrieb einstellen. Die Bundesregierung hat ein entsprechendes Konzept zur Abmilderung der einmonatigen Schließung erstellt. Förderanträge sollen voraussichtlich ab dem 25.11.2020 möglich sein.

Konkret sind direkt sowie indirekt von der Schließung betroffene Unternehmen antragsberechtigt. Direkt betroffen sind Unternehmen, die ihren Betrieb im November aufgrund behördlicher Corona-Anordnungen nicht öffnen dürfen. Hierzu zählen zum Beispiel Restaurants, Kinos und Hotels. Unternehmen zählen als indirekt betroffen, wenn sie über 80% Ihrer Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen erzielen. Zudem sind Unternehmen, die unmittelbar mit direkt betroffenen Unternehmen arbeiten, antragsberechtigt. Hierzu zählen zum Beispiel selbstständige Schauspieler, Bühnenbildner etc. In diesem Fall müssen Umsatzeinbrüche von mindestens 80% vorliegen.

Als Bemessungsgrundlage dienen die Umsätze des Novembers 2019. Soloselbstständige mit stark schwankenden Umsätzen dürfen die durchschnittlichen Umsätze des Jahres 2019 zu Grunde legen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des Umsatzes aus November 2019. Zuvor erhaltene Förderleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe werden entsprechend angerechnet. Zunächst sind Abschlagszahlungen in Höhe von € 5.000 (Soloselbstständige) bzw. € 10.000 (Unternehmen) geplant.

Umsatzerlöse in Höhe von 25% der Umsätze aus November 2019 können im November 2020 unschädlich vereinnahmt werden. Bei höheren Umsatzerlösen wird die Novemberhilfe entsprechend gekürzt.

Restaurantbetreiber, die im November Speisen außer Haus verkaufen, sind von der 25%-Regelung ausgenommen. Auch die Bemessungsgrundlage der Umsätze aus November 2019 bezieht sich hier lediglich auf Umsätze mit 19% Umsatzsteuer, außer Haus Verkäufe sind somit ausgenommen.

Wir als Steuerberatungsbüro sind zur Beantragung dieser Fördermaßnahme befugt. Sofern Sie uns mit der Erstellung Ihrer Buchführung beauftragt haben, können wir die Antragsvoraussetzungen auf Ihren Wunsch prüfen und entsprechende Anträge vorbereiten. Kontaktieren sie uns bei weiteren Fragen gerne telefonisch oder per E-Mail um einen schnellen Informationsaustausch zu gewährleisten.