Jahressteuergesetz erleichtert Ansatz von Homeoffice-Kosten

17.02.2021 - Durch das Jahressteuergesetz 2020 wurde der pauschale Ansatz von Homeoffice-Kosten ermöglicht. Durch die Corona-Pandemie bedingte Homeoffice-Arbeitstage können in der Einkommensteuererklärung pauschal mit € 5,00 pro Tag als Werbungskosten berücksichtigt werden. Der Ansatz ist jedoch auf € 600,00 pro Kalenderjahr begrenzt. Somit können dennoch 120 Homeoffice-Tage steuerlich berücksichtigt werden.