Kosten der Straßensanierung für Hauseigentümer in Zukunft absetzbar?

Bundesfinanzhof muss entscheiden

(16.01.2018)

Die Kommunen dürfen Hauseigentümer ein Mal im Leben zur Kasse bitten, um die an ihr Grundstück anliegende Straße zu sanieren. Die Kosten liegen schnell im fünfstelligen Bereich und durften bisher nicht als Handwerkerleistungen berücksichtigt werden, da der räumliche Zusammenhang zum Haushalt fehlte bzw. Maßnahmen öffentlicher Hand nach §35a EstG ohnehin nicht begünstigt waren.

Ehepaar aus Brandenburg klagt

Dennoch machte ein Ehepaar aus Brandenburg die Kosten anteilig als Handwerkerkosten geltend, was das Finanzamt zurückwies. Der Fall wurde daraufhin dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg vorgelegt. Die Klage wurde vorerst zurückgewiesen, da die Richter keine räumliche Verbindung zwischen Straße und Haushalt erkennen konnten. Über diesen Sachverhalt soll nun der Bundesfinanzhof entscheiden. Bis in diesem Fall Rechtssicherheit eingetreten ist, sollten betroffene Steuerzahler unter Angabe des offenen Verfahrens (VI R 50/70) Einspruch einlegen.

Sollte das Urteil des Bundesfinanzhofs zu Gunsten der Eigentümer ausfallen, würde der Steuerbescheid geändert werden und die zu viel gezahlte Steuer gegebenenfalls auch zurückgezahlt werden.