Nachzahlungszinsen auch in Niedrigzinsphase zulässig?

Horrende Einkommensteuerfestsetzung für einen Steuerpflichtigen

(12.06.2018)

Die Zeiten, in denen Bankguthaben mit einem nennenswerten Zinssatz verzinst wurden sind vorbei. Dem Finanzamt ist es dennoch gestattet, Guthaben und Schulden der Bürger jährlich mit 6% (0,5% monatlich) zu verzinsen. Nach Ablauf des Entstehungsjahres der Steuerschuld oder des Steuerguthabens bleiben 15 Monate Karenzzeit, ehe diese Zinsen anfallen.

Aufgrund einer erhöhten Einkommensteuerfestsetzung für das Jahr 2009 wurde ein Steuerpflichtiger im Jahr 2017 zu einer Nachzahlung von knapp zwei Millionen Euro aufgefordert, in der 240.831,00 EUR Nach­zahlungszinsen enthalten waren. Der Einspruch gegen den Steuerbescheid wurde vom Finanzamt sowie von Finanzgericht zurückgewiesen. Der Bundesfinanzhof hingegen erkennt in der Höhe der Nach­zahlungszinsen eine Verfassungswidrigkeit und ist daher verpflichtet, das Verfahren vorerst auszusetzen.

Die Zinshöhe für Nachzahlungszinsen wurde im Jahr 1961 festgesetzt und seitdem nicht angepasst. Zinsen auf Steuernachzahlungen werden damit begründet, dass dem Steuerpflichtigen durch Verzögerung seiner Steuerzahlung ein Liquiditätsvorteil entstünde.

Die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit von Nachzahlungszinsen wurde dem Bundesverfassungsgericht übertragen. Wird dort die Senkung der Nach­zahlungszinsen beschlossen, gilt dies allerdings auch für Guthaben bei Finanzamt, welches nach Ablauf der Karenzzeit verzinst werden würde.