Neuregelungen durch EU-Mehrwertsteuerreform

Vereinfachung und Modernisierung der Umsatzsteuerregelungen

(16.01.2019)

Für das Jahr 2019 sowie für die Folgejahre bahnen sich Änderungen im europäischen Steuerrecht an. Durch EU-weite Reformen sollen vor allem Umsatzsteuerregelungen vereinfacht und modernisiert werden. Wann entsprechende Neuerungen in Kraft treten, ist derzeit noch unklar, da sie zunächst in das nationale Recht der jeweiligen Staaten umgesetzt werden müssen. Folgend haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

Vereinfachungen für Kleinunternehmer

So soll eine EU-weite Vereinfachungsregelung für Kleinunternehmer eingeführt werden, wodurch Steuerbefreiungen für Kleinunternehmer unabhängig von deren Ansässigkeit gelten. Übersteigt die Summe der grenzüberschreitenden Verkäufe 100.000 EUR im Jahr nicht, wird ein vereinfachtes Besteuerungsverfahren angewendet.

Der zertifizierte Steuerpflichtige

Zudem sollen Steuerpflichtige, die Steuerzahlungen zuverlässig entrichten, zertifiziert werden und so von Vergünstigungen profitieren. Unternehmer können durch Zertifizierung das Reverse-Charge-Verfahren (Umkehr der Steuerschuld) sowie die Steuerfreiheit für grenzüberschreitende Lieferungen beanspruchen. Diese Regelung soll bis 2022 eigenführt werden.

Neuregelung bei Gutscheinausgaben

Bereits 2019 tritt eine Neuregelung bei der Gutscheinvergabe in Kraft. Sogenannte Einzweckgutscheine sind bei Ausgabe bereits einem Produkt oder einer Dienstleistung zugeordnet, wodurch diese bereits bei Ausgabe der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind. Bei Einlösen des Gutscheins fällt hingegen keine Umsatzsteuer mehr an.

Verschärfte Bedingungen für Betreiber elektronischer Marktplätze

Für Betreiber von online-Marktplätzen treten ab 2019 ebenfalls Neuregelungen in Kraft. Betreiber solcher Plattformen müssen den Finanzämtern Informationen der Anbieter zu persönlichen Daten, Steuernummer, USt-ID, Umsatzhöhe sowie weitere Daten zur Ermittlung der Umsatzsteuer zur Verfügung stellen. Durch diese Neuregelung soll der online-Handel für die Finanzverwaltung transparenter werden. Auch das Unterschlagen der Umsatzsteuer soll so unterbunden werden.