Reform der Grundsteuer

24.01.2022- Ab dem Jahr 2025 soll zur Berechnung der Grundsteuer ein neues Berechnungsverfahren angewandt werden. Da der Einheitswert für die Berechnung nicht mehr maßgebend ist, sind sämtliche inländische Grundstücke zum Zwecke der Grundsteuerberechnung neu zu bewerten. Die Erklärungsabgabe soll laut dem Bundesfinanzministerium ab dem 01.07.2022 möglich sein.

Wir als Steuerberatungskanzlei erstellen die Feststellungserklärung gern für Sie.