Schlussabrechnung der Überbrückungshilfe III

30.09.2021- Die Frist zur Abgabe der Schlusabrechnung für die Überbrückungshilfe III wurde bis zum 30.06.2022 verlängert. Jeder Unternehmer, der einen Antrag auf Überbrückungshilfe III gestellt hat ist verpflichtet bis zu diesem Zeitpunkt eine Schlussabrechnung einzureichen. Gegebenenfalls zu viel erhaltene Förderungen sind dementsprechend zurückzuzahlen. Bei Fragen zur Schlussabrechnung wenden Sie sich gern an Ihren zuständigen Sacharbeiter.