Steuerentlastungen für Familien ab 2019?

Mehr Kindergeld, Anpassung des Kinderfreibetrags und Anhebung des Grundfreibetrages

(17.07.2018)

Aufgrund des steigenden Verbraucherpreisindex und der Wirkung der kalten Progression erstellte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf mit der Zielsetzung, Familien steuerlich zu entlasten. Das höhere Existenzminimum der Familien müsse im Einkommensteuergesetz stärker berücksichtigt werden. Durch den Beschluss des Bundeskabinetts vom 27.06.2018 sollen Familien durch diverse Maßnahmen entlastet werden.

Zum 01.07.2019 steigt das Kindergeld monatlich um 10 EUR, auch die Kin­der­frei­beträge werden entsprechend angepasst. Die Anhebung des Grundfreibetrages kommt allen Steuerpflichtigen zugute: Dieser wird um 168 EUR auf 9.168 EUR erhöht. Die Grenzen der übrigen Steuerklassen erhöhen sich ebenfalls um zwei Prozent.

Durch diese Anhebung unterliegen die meisten Einkommen einer geringeren Steuerlast, der Effekt der kalten Progression wird so allerdings kaum eingeschränkt.