Überbrückungshilfe der Bundesregierung

Fördermaßnahmen

(10.07.2020)

Die Bundesregierung will durch neue Fördermaßnahmen die finanziellen Schäden aufgrund der Corona-Pandemie abmildern. Dabei sollen Unternehmen Fixkosten anteilig erstattet werden, sofern entsprechende Umsatzeinbrüche in den Monaten April-Mai 2020 vorgefallen sind.

Konkret können Anträge für die entsprechende Fördermaßnahme bis zum 31.08.2020 gestellt werden. Schnell sein lohnt sich, da kein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht. Ist das Kontingent der Bundesregierung in Höhe von € 25 Mrd. aufgebraucht, werden voraussichtlich keine neuen
Fördermittel bereitgestellt.

Antragsvoraussetzung ist ein Umsatzeinbruch in den Monaten April-Mai 2020, der Vergleich erfolgt anhand der Monate April-Mai 2019. Beträgt dieser Einbruch insgesamt mehr als 60% sind die Fördervoraussetzungen grundsätzlich erfüllt. So können Ihnen Fixkosten wie z.B. Mieten, Zinszahlungen oder Grundsteuern erstattet werden. Die Erstattung von Personalkosten ist auf 10% der gesamten Erstattungssumme gedeckelt. Der Anteil der zu erstattenden Fixkosten richtet sich dabei nach der den prozentualen Umsatzrückgängen der Monate April-Mai. Je höher der Umsatzeinbruch, desto höher fällt die prozentuale Erstattung Ihrer Fixkosten aus.

Wir als Steuerberatungsbüro sind zur Beantragung dieser Fördermaßnahme befugt. Sofern Sie uns mit der Erstellung Ihrer Buchführung beauftragt haben, können wir die Antragsvoraussetzungen auf Ihren Wunsch prüfen und entsprechende Anträge vorbereiten. Kontaktieren sie uns bei weiteren Fragen gerne telefonisch oder per E-Mail um einen schnellen Informationsaustausch zu gewährleisten.