Vereinfachte Besteuerungsregeln für Photovoltaikanlagen

15.11.2021- Durch das BMF-Schreiben vom 02.06.2021 wurden Vereinfachungsregeln für PV-Anlagen sowie Blockheizkraftwerke beschlossen. Konkret können für kleinere PV-Anlagen und Blockheizkraftwerke Anträge beim Finanzamt gestellt werden, wonach beim Betrieb der jeweiligen Anlage keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Sofern das Finanzamt dem Antrag entspricht entfällt die Erklärungspflicht der Einkünfte in der Einkommensteuererklärung. Mögliche Gewinne wären somit von der Besteuerung ausgenommen.