Verfassungswidrige Grundsteuer?

Grundsteuer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt

(09.05.2018)

(09.05.2018)

Nach Urteil vom 10.04.2018 wurde die Grundsteuer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Das Prinzip der Grundsteuer führe zu einer Ungleichbehandlung von Stadt- und Landbevölkerung und sei durch veraltete Einheitswerte ohnehin nicht mehr zeitgemäß.

Die Grundsteuer wird momentan in einem mehrstufigen Verfahren ermittelt. Der durch die Finanzbehörden festgelegte Einheitswert, welcher zuletzt 1964 angepasst wurde, wird mit der Steuermesszahl multipliziert. Abschließend wird der durch die Gemeinde ermittelte Hebesatz angewendet, der durchschnittlich bei 410% liegt.

Dadurch, dass die ermittelten Richtwerte seit über 50 Jahren nicht angepasst wurden, verletzte die Grundsteuer den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.

Die Wertanpassung sollte eigentlich alle sechs Jahre erfolgen, ist so aber aufgrund des hohen Aufwands nie vollzogen worden. Bis spätestens Ende 2019 soll eine Neuregelung verabschiedet werden. Die heutige Grundsteuer darf bis höchstens Ende 2024 Anwendung finden.

Einheitswertbescheide sollten Sie nur mit einem Vorläufigkeitsvermerk akzeptieren, und gegebenenfalls Einspruch einlegen.